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Neue Kostenbeitragssatzung für Kita und Hort ab 01.08.

Sehr geehrte Eltern der Kindertagesbetreuung in Trägerschaft der Gemeinde Michendorf,

 

die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf hat die Neufassung der Kostenbeitragssatzung zur Erhebung und zur Höhe von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten ab dem 1. August 2024 beschlossen.  Die Satzung wurde zuvor über mehrere Monate gemeinsam mit Elternvertretern in der „AG Elternbeiträge“ erarbeitet. Über die wesentlichen Inhalte möchten wir Sie kurz informieren:

 

Beitragsbefreiung für verschiedene Kita-Jahre:

Der Landesgesetzgeber hat beschlossen, die Beitragsbefreiung für das letzte Kita-Jahr (seit 2018), das vorletzte Kita-Jahr (seit 2023/24) und den gesamten Kindergartenbereich (ab 2024/25) einzuführen. Dies wird bereits schrittweise umgesetzt und von der neuen Satzung berücksichtigt.

 

Eltern von Kindern im Kindergartenalter (§ 2 Abs. 6 Nr. 2) sind ab dem Kita-Jahr 2024/2025 vollständig von der Beitragspflicht befreit und fallen nicht mehr unter die Kostenbeitragssatzung. Die Verwaltung der Kinder in Tagespflegestellen wurde zum 1. Januar 2024 an den Landkreis übergeben und ist ebenfalls nicht mehr von der Satzung betroffen.

 

Die integrierte Kindertagesbetreuung (IKTB) an der Grundschule „Am Kiefernwald“ Wildenbruch entfällt zum 1. August 2024, die Einrichtung „Wilde Kienäppel“ wird fortan als Hort geführt. Demnach sind ab 1. August 2024 Elternbeiträge nur noch für den Bereich Krippe (bis zum 3. Geburtstag) und für den Hort zu leisten, alle drei Horte erheben dann auch die gleichen Elternbeiträge. Dies bedeutet, dass die Beiträge für die Wilden Kienäppel an die Beiträge der Horte WiKiHo, Wilhelmshorst, und Hort Sonnenschein, Michendorf, angepasst und somit auch steigen werden.

 

Die entsprechenden Bescheide mit Wirkung zum 1. August 2024 werden Ihnen in den kommenden Monaten übersandt. Für eine Hortbetreuung bei den „Wilden Kienäppeln“ ist nunmehr auch bei bereits betreuten Kindern der Betreuungsumfang durch den Kita-Service festzustellen (Rechtsanspruch-Antrag ausfüllen). Bitte geben Sie die Unterlagen rechtzeitig im Kitas-Service ab. Den Antrag zum Rechtsanspruch finden Sie hier:

 

Zudem gelten weiterhin die Regelungen des Brandenburg-Paketes. Eltern mit einem Einkommen bis zu 55.000 € jährlich werden dadurch momentan zeitlich begrenzt von Elternbeiträgen entlastet. Diese Entlastung endet planmäßig am 31. Dezember 2024. Für die Einnahmeausfälle der deutlich reduzierten Beiträge zwischen 40-70 € erhält die Gemeinde Erstattungen vom Land Brandenburg. Das Entlastungspaket des Landes war von Anfang an als Kriseninstrument zeitlich begrenzt. Die Gemeinde Michendorf verfügt nicht über die notwendige Finanzkraft, um dies über den Gültigkeitszeitraum hinaus auszugleichen und fortzuführen. Mit dem Auslaufen der gesetzlichen Regelung entfallen auch die Zuschüsse für entgangene Elternbeiträge durch das Land. Entsprechend werden die Elternbeiträge für derzeit beitragsbefreite/ -begrenzte Familien mit Krippen- und Hortkindern ab 1. Januar 2025 steigen. Hier erhalten Sie zum Ende des Jahres einen neuen Beitragsbescheid durch den Kita-Service.

 

Für Rückfragen steht Ihnen der Kita-Service der Gemeindeverwaltung unter sowie telefonisch unter 033205 598-53 gern zur Verfügung.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 10. Mai 2024

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