Gemeindevertretung
Am 28. September 2008 haben die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Michendorf die Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte gewählt.
Die Gemeindevertretung hat derzeit 23 Mitglieder:
die Fraktion CDU mit 5 Sitzen
die Fraktion Freie Bürgerliste/Unabhängige Wählergemeinschaft mit 4 Sitzen
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 3 Sitzen
die Fraktion DIE LINKE mit 3 Sitzen
die Fraktion FDP mit 3 Sitzen
die Fraktion SPD mit 2 Sitzen
die Liste Wähler mit Vernunft mit 1 Sitz und
ein Einzelmitglied.
Bei der Stichwahl des Gemeindeoberhaupts am 25. September 2011 haben die Michendorferinnen und Michendorfer Reinhard Mirbach (CDU) mit 60,1 % der Stimmen für acht Jahre zum Bürgermeister gewählt.
Ortsbeiräte
Für jeden Ortsteil wurde zur letzten Kommunalwahl ein Ortsbeirat gewählt.
Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl im jeweiligen Ortsteil.
Der Ortsvorsteher wurde aus der Mitte der Mitglieder gewählt.
Die Hauptsatzung der Gemeinde Michendorf regelt im § 9 auf der Grundlage des § 54 a der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg, welche Aufgaben durch die Ortsbeiräte wahrgenommen werden.
Ausschüsse
Es obliegt den Ausschüssen die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten, die Anträge und Beschlussvorlagen in ihren Sitzungen ausführlich und sachkundig zu beraten und der Gemeindevertretung Empfehlungen zu geben.
Durch die Ausschüsse erfolgt also eine Arbeitsteilung in der Gemeindevertretung auch unter Einbeziehung sachkundiger Einwohner der Gemeinde und damit auch einer gewissen Spezialisierung der kommunalpolitischen Tätigkeit.
Die Ausschüsse besitzen kein Initiativrecht.
In Interesse einer kontinuierliche und sachgerechten Aufgabenerfüllung hat die Gemeindevertretung vier ständige Ausschüsse gebildet. Ihnen sind wichtige Selbstverwaltungs-aufgaben der Gemeinde zur Beratung zugewiesen, wie der
- Finanz- und Wirtschaftsausschuss,
- Ordnung-, Umwelt und Verkehrsausschuss,
- Planungs- und Bauausschuss,
- Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung, Kultur und Sport.
Neben diesen Ausschüssen ist in einer amtsfreien Gemeinde ein Hauptausschuss als Pflichtausschuss zu bilden. Zu den Aufgaben des Hauptausschusses gehört es, das umfangreichen und komplizierten Aufgabenspektrum der größeren Gemeinden und dem sich daraus ergebenden höheren Aufwand bei der Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Gemeindevertretung und der Arbeit ihrer Ausschüsse zu koordinieren.
Ausgeübte und ehrenamtliche Tätigkeiten (§6 Hauptsatzung)
Gemäß § 6 der Hauptsatzung haben die Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohner die Pflicht der Vorsitzenden der Gemeindevertretung über ihren ausgeübten Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten, soweit dies für die Ausübung des Mandates von Bedeutung sein kann, zu informieren.
Aufstellung (PDF-Datei) über die ausgeübte und ehrenamtliche Tätigkeiten der Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohner.










